Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Münchner GlanzwerkPro GbR, Fallstr. 42, 81369 München (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) in den Geschäftsfeldern:
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. § 305a BGB bleibt unberührt.
Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Ausführung der Dienstleistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell erstellten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts Abweichendes vereinbart, sind alle Preise Festpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
❗ Transparenzgebot: Für Leistungen, die nicht im Leistungskatalog enthalten waren, aber während der Auftragsdurchführung erforderlich werden, wird der Auftragnehmer eine gesonderte Vereinbarung mit dem Auftraggeber treffen. Keine versteckten Kosten.
Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach den anerkannten Regeln der Branche sowie nach Maßgabe der individuellen Absprache. Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, werden umweltfreundliche Reinigungs- und Pflegemittel eingesetzt (zertifiziert).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zugang zu den zu bearbeitenden Räumen, Grundstücken oder Fahrzeugen zu gewähren. Erforderliche Wasser- und Stromanschlüsse sind unentgeltlich bereitzustellen. Soweit keine gesonderte Anfahrtspauschale vereinbart wurde, ist die Anfahrt innerhalb Münchens und des Großraums im Angebotspreis enthalten.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer keine Hindernisse (z.B. nicht zugängliche Räume, nicht fahrbereite Fahrzeuge) die Leistungserbringung unzumutbar erschweren. Bei schuldhafter Verletzung der Mitwirkungspflicht ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Termin abzusagen oder zusätzlich anfallende Aufwendungen (z.B. erneute Anfahrtskosten) gesondert in Rechnung zu stellen.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber kann bis zu 48 Stunden vor dem festgelegten Termin kostenfrei stornieren. Bei späterer Absage oder Nichtantreffbarkeit trotz bestätigten Termins ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der vereinbarten Nettovergütung zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es werden Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten) verletzt oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
Offensichtliche Mängel oder Schäden sind dem Auftragnehmer spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich (auch per E-Mail) anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bösgläubig nicht mitgeteilt worden.
Abbrucharbeiten werden ausschließlich als manueller oder maschineller Rückbau ohne Eingriffe in die Statik des Gebäudes angeboten. Der Auftraggeber versichert, dass keine asbesthaltigen oder sonstigen hochgefährlichen Schadstoffe in den zu bearbeitenden Bauteilen enthalten sind. Bei begründetem Verdacht auf kontaminiertes Material behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Arbeiten sofort einzustellen. Eine gesonderte Vereinbarung über Schadstoffsanierung ist erforderlich.
Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen geht das Eigentum an den zur Entsorgung übergebenen Gegenständen mit der Abholung auf den Auftragnehmer über. Die Entsorgung erfolgt fachgerecht und unter Beachtung der örtlichen Abfallvorschriften. Der Auftraggeber erklärt, dass die Gegenstände frei von Rechten Dritter sind.
Bei Fahrzeugaufbereitungen erfolgt eine sorgfältige Prüfung des Lack- und Innenraumzustands. Bereits vorhandene Vorschäden (Kratzer, Steinschläge, Verfärbungen) werden dokumentiert. Eine Beseitigung solcher Vorschäden ist nicht Bestandteil des Basispakets, es sei denn, sie wurde gesondert beauftragt. Der Auftragnehmer haftet nicht für nicht erkennbare Vorschäden, die sich erst während der Aufbereitung zeigen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Details sind der gesonderten Datenschutzerklärung unter www.glanzwerkpro.de/datenschutz zu entnehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Münchner GlanzwerkPro GbR – Vertreten durch die Gesellschafter Hamed Senan, Ebrahim Ahmed, Ala Farhan.